Hast du einen Tipp?
Du kennst jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Oder du willst dir ein attraktives Nebeneinkommen aufbauen?
Dann bist du hier genau richtig!
Mit der Tippgeberkampagne von Rudert Immobilien kannst du ganz einfach profitieren:
Gib uns einen Hinweis auf eine zum Verkauf stehende Immobilie – und sichere dir eine attraktive Tippgeberprovision von bis zu 20 % der Maklercourtage.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst Eigentümer bist oder einfach nur jemanden kennst:
Du kennst jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte – oder willst selbst verkaufen?
Dann sichere dir ganz einfach bis zu 20 % unserer Vermittlungsprovision!
Ob Freunde, Familie, Nachbarn oder dein eigenes Objekt: Wenn dein Tipp zum Abschluss führt, profitierst du direkt.
Unverbindlich. Transparent. Fair.
Werde Teil unseres Netzwerks – ganz ohne Vorkenntnisse oder Verpflichtungen!
Als Tippgeber kannst du dir ein lukratives Nebeneinkommen aufbauen:
Du empfiehlst uns potenzielle Verkäufer – wir erledigen den Rest.
Du brauchst keine Maklerlizenz, kein Büro und musst nichts investieren.
Wir zeigen dir einfache Wege, wie du an Tipps kommst – online, offline, überall.
Starte jetzt deinen Sidehustle mit Rudert Immobilien!
Was ist eine Tippgeberprovision?
Die Tippgeberprovision belohnt eine Privatperson, wenn sie Kenntnis von einer Immobilie hat die verkauft werden soll und den Kontakt zwischen Eigentümer und Makler herstellt. Nachdem der Makler vom Eigentümer beauftragt wurde und die Immobilie vermittelt wurde, erhält der Tippgeber einen Teil der Maklerprovision.
Der Ablauf als Tippgeber
Teilen Sie uns den Kontakt zu dem Eigentümer mit, der seine Immobilien verkaufen möchte. Dies kann z. B. ein Freund, Nachbar oder Arbeitskollege von Ihnen sein. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir kontaktieren dann den Eigentümer. Gerne vereinbaren wir auch einen Termin vor Ort, wenn der Eigentümer dies wünscht.
Sobald wir einen Maklerauftrag zum Verkauf der Immobilie erhalten haben, sichern wir Ihnen die Tippgeberprovision schriftlich zu. Nachdem wir die Immobilie an einen Käufer vermittelt haben und die Provision bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Ihren Anteil ausgezahlt.
Höhe und Auszahlung der Tipp-Provision
Die Höhe der Tippgeberprovision beträgt 20 % der Maklerprovision. Die erzielte Gesamtprovision aus dem Verkauf der Immobilie bestimmt letztlich, wie viel Sie erhalten. Hier einige Beispiele:
🏠 Beispiel 1 – Verkaufspreis: 250.000 € • Maklerprovision (7,14 %): 250.000 € × 7,14 % = 17.850 € • Tippgeberprovision (20 % davon): 17.850 € × 20 % = 3.570 € ⸻ 🏡 Beispiel 2 – Verkaufspreis: 500.000 € • Maklerprovision (7,14 %): 500.000 € × 7,14 % = 35.700 € • Tippgeberprovision (20 % davon): 35.700 € × 20 % = 7.140 € ⸻ 🏛 Beispiel 3 – Verkaufspreis: 750.000 € • Maklerprovision (7,14 %): 750.000 € × 7,14 % = 53.550 € • Tippgeberprovision (20 % davon): 53.550 € × 20 % = 10.710 €
Voraussetzungen, um die Tipp-Provision zu erhalten
- es ist noch kein anderer Makler mit dem Verkauf beauftragt bzw. Johannes Rudert Immobilien erhält den exklusiven Vermittlungsauftrag
- die Immobilie wird noch nicht offiziell zum Kauf angeboten (z. B. Inserat auf Immoscout24) bzw. wird bei Beauftragung von Johannes Rudert Immobilien vom Markt genommen
- uns ist der Eigentümer der Immobilie noch nicht bekannt bzw. uns ist noch nicht bekannt, dass diese Immobilie zum Verkauf steht
- Johannes Rudert Immobilien erhält durch Ihren Tipp den Vermittlungsauftrag
- Die vermittelte Immobilie wurde verkauft und die Provision an Johannes Rudert Immobilien ausgezahlt
Was ist zu beachten?
Ist die Tippgeberprovision steuerfrei?
Die Tippgeberprovision ist nicht steuerfrei. Auch bei einmaligen oder gelegentlichen Einkünften von Tippgeberprovisionen sind diese einkommensteuerpflichtig, es sei denn, die Einkünfte betragen weniger als 256,- Euro pro Kalenderjahr. Im Falle einer Tippgeberprovision für den Verkauf einer Immobilie wird dies in der Regel deutlich überschritten. Bei sporadischen Tipps ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Ab dem zweiten Tipp pro Kalenderjahr sollte man ggf. über eine Gewerbeanmeldung nachdenken. Meistes reicht zunächst ein Kleingewerbe.
Rechtliche Hinweise
- Holen Sie sich das Einverständnis des Eigentümers, bevor Sie seine Kontaktdaten an uns weitergeben. Der Eigentümer muss auch wissen, dass Sie im Erfolgsfall eine Tippgeberprovision erhalten.
- Ihr Tipp beruht nicht auf unlauteren Maßnahmen wie unzulässige Kaltakquise, Täuschung oder aggressiven Verhalten (siehe auch https://magazin.ivd-plus.de/tipp-provision/).
FAQ
Woher weiß ich von Immobilien, die verkauft werden sollen?
Meistens ergibt sich dies aus Gesprächen mit Freunden, Kollegen oder Verwandten. Vielleicht befindet sich auch ein unbebautes Grundstück oder ungenutztes Haus in der Nachbarschaft und Sie bringen in Erfahrung, ob dies verkauft werden soll. Oder Sie kennen jemanden, der jemanden kennt, … die Möglichkeiten sind vielfältig. Wir unterstützen dich gerne mit allem was du brauchst (Flyer, Coaching,etc) .
Welche Arten von Immobilien kommen infrage?
Unsere Erfahrungen umfassen die verschiedensten Arten von Immobilien. Die häufigsten sind:
– Eigentumswohnungen (frei und vermietet)
– Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser
– Mehrfamilienhäuser
– Baugrundstücke
– Gewerbeeinheiten (z. B. Arztpraxis, Kita, Restaurant, Bürofläche etc.)
– Garagen, Tiefgaragen, PKW-Stellplätze,
aber auch andere Immobilien wie Gartengrundstücke, Dachgeschossrohlinge, Wohnungen auf Erbpachtgrundstücken etc.. Sprechen Sie uns gern auch für spezielle Projekte an.
Wie helfen wir dem Eigentümer beim Verkauf seiner Immobilie?
Wir begleiten den Eigentümer beim gesamten Verkaufsprozess. Zu unserem Angebot gehört eine unverbindliche und kostenfreie Preiseinschätzung, um einen guten Verkaufspreis für die Immobilie zu erzielen. Wir tragen alle notwendigen Informationen und Dokumente zusammen, um den Eigentümer und im weiteren Verkaufsprozess auch potenzielle Käufer gut beraten zu können. In Übereinstimmung mit dem Eigentümer legen wir die Vermarktungsstrategie fest, erstellen Fotos, Videos und Texte für Exposé und Präsentationen z. B. für Inserate auf Immobilienportalen.
Durch die Bearbeitung sämtlicher Anfragen und Beantwortung der Fragen von Interessenten treffen wir eine Vorauswahl von potenziellen Käufern. Mit diesen potenziellen Käufern arrangieren wir Besichtigungstermine und begleiten auch sie beratend bei ihrem Kaufvorhaben.
Ist der passende Käufer gefunden, folgt die Beauftragung eines Notars sowie die Erstellung des Kaufvertrages. Wir beantworten eventuelle Fragen zum Entwurf des Kaufvertrages, koordinieren Änderungswünsche mit Käufer und Verkäufer bis hin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar.
Tipp für eine Immobilie in einer anderen Stadt / Bundesland abgeben?
Unsere Kerngebiete sind Berlin und Brandenburg. Gern nehmen wir Tipps für Immobilien im gesamten Bundesgebiet entgegen. Auch größere Entfernungen scheuen wir nicht, ggf. arbeiten wir dann mit einem Makler vor Ort zusammen.
Wann bekomme ich die Tippgeberprovision ausgezahlt?
Sie erhalten die Tippgeberprovision, sobald die Provisionszahlungen von Verkäufer und Käufer bei uns eingegangen sind. Üblich ist, dass die erste Hälfte seitens des Käufers 1-2 Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages bei uns eingeht, die zweite Hälfte seitens des Verkäufers kommt in der Regel eine Woche nachdem der Kaufpreis für die Immobilie bei ihm eingegangenen ist.
Was passiert, wenn die Immobilie nicht verkauft wird?
Sämtliche Provisionen werden nur im Erfolgsfall fällig, somit entfällt leider auch die Tippgeberprovision, wenn kein Kauf zustande kommt.